Erste Hilfe Kurse für alle
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Selbstzahler? Der Weg zur Kostenübernahme

Mitarbeiter in einem Betrieb?

Trainer bzw. Betreuungsperson in einem Sportverein?

Ist geplant in den nächsten 24 Monaten eine Prüfung zum Trainer-Schein abzulegen?

Zitat vom 26.01.2021 von der Internetseite des Fachbereiches Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

"Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse

Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat Ersthelfende aus- und fortbilden zu lassen und zu benennen. 

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss. 

Über die Kostenübernahme kann nur der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) entscheiden. Der Fachbereich Erste Hilfe kann hierzu keine Auskunft geben."

Orignaler Link

Alle Selbstzahler bekommen Quittungen und können damit, in Kombination mit dem erworbenen Zertifikat, nach dem Seminar, bei ihrer Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahme beantragen.

Unter folgendem Link kannst du nachsehen, wer deine Ansprechpartner sind.  KLICK HIER!

 Vor dem Seminar kannst du schon die Abrechnung organisieren. Schaue bitte unter dem oben genannten Link, wie du vor zu gehen hast.

Vereine sind i.d.R. über die VBG versichert. Hier können (werdende) Trainer oder andere Betreuungskräfte wie folgt vorgehen:

1. Lade folgendes Dokument runter:

Anmeldeformular
Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Erstehelferinnen
anmeldeform-2.pdf (14.64KB)
Anmeldeformular
Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer und Erstehelferinnen
anmeldeform-2.pdf (14.64KB)




2. Drucke es aus.

3. Fülle, soweit möglich, alle Felder aus mit grünem Rahmen, wir füllen die gelben Felder aus.

4. Die Mitgliedsnummer deines Vereins oder Betriebes erfährst du bei deinen Vorgesetzten bzw. Vorsitzenden des Vereins. (Die Nummer steht immer auf Briefen der Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft an deinen Betrieb bzw. Verein.)

5. Es ist nicht die ARAG-Unfallversicherung.

6. Dein Vorsitzender vom Verein bzw. Vorgesetzter im Betrieb unterschreibt und stempelt die Anmeldung ab.

7. Du erscheinst mit dem Formular beim Kurs und gibst es bei der Anmeldung ab.

8. Wir erheben keine Kursgebühr!

9. Am Ende des Seminars erhälst du dein Ersthelfer Zertifikat.

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