Erste Hilfe Kurse für alle
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Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen.

Anerkennung Führerschein

Ist der Erste Hilfe Kurs anerkannt für den Führerschein?

Ja, denn: Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.

Ist der Erste Hilfe Kurs auch anerkannt für meinen Motorrad Führerschein A1?

Ja, denn:

Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.

Ich benötige einen Erste Hilfe Kurs zum Wiedererlangen der Fahrerlaubnis, ist der Erste Hilfe Kurs anerkannt?

Ja, denn:

Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.

Ich wohne in Bremen/Niedersachsen/Hamburg usw. ist dort der Kurs anerkannt?

Ja, denn:

Wir bieten die Erste Hilfe Ausbildung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung Grundsätze der Prävention Grundsatz 304-001 an. Dieser Kurs ist unter anderem auch anerkannt für alle Führerschein-Klassen gemäß §19 FeV und das deutschlandweit.

Wie lange ist der Kurs für den Führerschein anerkannt?

Die Dauer der Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde erfragt werden.

Kursablauf

Wie lange geht ein Erste Hilfe Kurs?

Die Erste Hilfe Ausbildung, Fortbildung und die Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungspersonen geht 9 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Ohne Pausen wären das 6,75 Zeitstunden. Mit Pausen geht der Kurs ca. 8 Zeitstunden.

Muss ich die Kursgebühr vorher überweisen?

Nein. Wir versenden keine Zahlugnsaufforderungen per Email Tage vor dem Kurs. Der Kurs wird am Kurstag bei der Anmeldung im Kursraum bezahlt. Solltest du Zahlungsaufforderungen vorher erhalten mit Aufforderung zur Überweisung, sind diese nicht von uns. Teile uns das bitte sofort mit.

Bekomme ich eine Quittung für die Kursgebühr?

Selbstverständlich. Wir haben ein TSE-Kassensystem und da erhälst du auch eine Quittung.

Kann ich mit EC oder Kreditkarte bezahlen?

Selbstverständlich.

Kann ich auch am Kurs teilnehmen und dann am Ende bezahlen, wenn es mir gefallen hat?

Nein. Zahlung erfolgt am Kursanfang.

Bekomme ich am Seminartag eine Bescheinigung?

Selbstverständlich.

Wie lange sind die Pausen?

Wir machen sinnvolle Pausen. Mal durchatmen, mal den Inhalt sacken lassen und frisch erholt in die nächste Unterrichtseinheit schafft eine lockere Atmosphäre und bessere Ergebnisse. Gegen Mittag gibt es eine längere Mittagspause von ca. 40 Minuten.

Ich hatte schon mal einen Erste Hilfe Kurs, kann ich also eine verkürzte Auffrischung bekommen?

Nein. Solche Kurse sind nicht anerkannt für den Führerschein. Spezielle Sicherheitsunterweisungen können wir gerne für Ihren Betrieb realisieren und ist in dem Rahmen dann auch erlaubt und anerkannt. Außerhalb des innerbetrieblichen Qualitätsmanagement haben solche Kurse keine Anerkennung.

Aber andere Anbiete bieten verkürzte Kurse an?

Dann gehen Sie dort auch bitte hin und rauben uns nicht die Zeit. Wir bieten anerkannte Kurse an, welche Sie auch gut befähigen zur Ersten Hilfe.

Betriebliche Erste Hilfe

Ich hatte bereits eine Erste Hilfe Ausbildung, bieten sie auch Fortbildungen an?

Bei Bedarf können wir auch eine Fortbildung anbieten. Machen wir aber selten.

Eine Ausbildung wird auch als Fortbildung anerkannt. Beides geht einen Tag (mittlerweile) und durch den hohen praktischen Anteil mit hochwertigen Material wird die Ausbildung auch bereits ausgebildeten Teilnehmern gerecht. Wenn Sie wünschen, können wir in die Ausbildung noch ein paar extra Materialien nach Wunsch einrichten, die dann in Kurspausen probiert werden können. An unseren Standorten gibt es Heimlich-Manöver-Trainer und verschiedene Beatmungshilfen zum probieren. Sprechen Sie einfach am Anfang des Kurses den Dozenten an oder äußern sie bei der Vorstellungsrunde ihre Interessen.

Können Sie Kostenübernahmen und Gutscheine von Unfallkassen abrechnen?

Ja. Bedingung ist das richtige Formblatt. Finden Sie bei uns im Download. Wichtig ist die bürokratische Arbeit:

1. Abfrage bei der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ob die Kosten übernommen werden.

2. Das richtige Formblatt ausfüllen, das sagen Ihnen die Sachbearbeiter Ihrer BG und UK

3. Stempeln und Unterschrift durch den Betrieb auf dem Formblatt

4. Vermerk der Mitgliedsnummer des Betriebes und der Zugehöigkeit zu welcher BG auf dem Formblatt.

5. Alternativ den Gutschein von der BG oder Unfallkasse anfordern.

6. Am Kurstag dabei haben.

Bieten Sie auch Kurse bei uns im Betrieb an?

Wenn genügend Ersthelfer an einem Seminar teilnehmen, kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb. Kontaktieren Sie uns da gerne. Aber! Wichtig sind die Rahmenbedingung für uns. Anfahrt, Anzahl der Teilnehmer und eventuelle Sonderthemen werden dann extra und gesondert vereinbart und können eventuelle Mehrkosten verursachen, die nicht mit der BG abgerechnet werden können, sondern mit Ihrem Betrieb.

Sportvereine

Wir sind ein Sportverein mit Trainern und Assistenzkräften, diese brauchen wieder eine Erste Hilfe Auffrischung, bieten Sie das?

Selbstverständlich und sehr gerne. Sportvereine mit Anschluss an den Deutschen Olympischen Sportbund sind auch über die Berufsgenossenschaft versichert und können betriebsähnlich betrachtet werden.

Bedeutet: Die Kosten können auch durch die BG übernommen werden. Das Angebot in Ihrem Verein oder mit den Trainern bei uns wäre für Sie weitesgehend kostenfrei. Die sonst rückgestellten Gelder können dann gerne für Kinder und Jugendprojekte verwendet werden.


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