Erste Hilfe Kurse
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Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Kurse durch Berufsgenossenschaften


Die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse müssen häufig nicht selbst bezahlt werden.
Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen die Lehrgangsgebühren für die Ausbildung von Ersthelfern.
Das gilt nicht nur für Unternehmen, sondern oft auch für ehrenamtliche Organisationen und Vereine.


So funktioniert die Kostenübernahme

1️⃣ Zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ermitteln
Jedes Unternehmen und viele Organisationen sind bei einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger versichert.
2️⃣ Bei der Kursanmeldung die BG angeben
Geben Sie bei der Anmeldung einfach Ihre zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse sowie Ihre BG-Mitgliedsnummer an.
3️⃣ Formular von uns erhalten
Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns das passende Abrechnungsformular per E-Mail.
4️⃣ Formular ausdrucken und abstempeln lassen
Das Formular muss von Ihrem Betrieb oder Ihrer Organisation unterschrieben und gestempelt werden.
5️⃣ Formular zum Kurs mitbringen
Bringen Sie das ausgefüllte Formular einfach zum Kurstermin mit – wir kümmern uns dann um die weitere Abwicklung.

Wichtig
Ohne das vollständig ausgefüllte Formular kann die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft leider nicht erfolgen.
In diesem Fall müsste der Kurs zunächst privat bezahlt werden.